PV-Komponenten unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten oder genutzten Gebäuden installiert werden. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigen Sie alle Voraussetzungen zu erfüllen.
Komplette Modulhalterung (Paar) für je 1 Solarmodul.